Stellungnahmen

Der DBH-Fachverband e.V. veröffentlicht zu wichtigen Fragen Stellungnahmen, die Sie hier nachlesen und als PDF herunterladen können. Die Dokumente sind chronologisch sortiert. Pressevertreter können sich an die Geschäftsführung direkt wenden, um Stellungnahmen auch zu weitergehenden Fragen zu erhalten.

Der DBH-Fachverband steht dem Instrument der Sicherungsverwahrung und insbesondere der Entwicklung in den letzten Jahren, ausgesprochen kritisch und besorgt gegenüber. Seit 1998 hat es fünf Gesetze gegeben, die den Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung ausgeweitet, auch auf Heranwachsende und dann Jugendliche ausgedehnt und als neue Formen die vorbehaltene und die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingeführt haben.
Der Entwurf erhebt den Anspruch, den Strafvollzug „noch konsequenter als bisher am Gedanken der Resozialisierung und Eingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft“ auszurichten und begründet ein einheitliches Justizvollzugsgesetz damit, dass man den Zustand beenden wolle, in dem verschiedene rechtliche Regelungen in einer Justizvollzugseinrichtung des Landes zur Anwendung kommen.
Der Jugendarrest ist das umstrittenste Instrument des Jugendstrafrechts. Die Notwendigkeit, für den Vollzug des Jugendarrest eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, erfolgt vor dem Hintergrund nach wie vor bestehender Bedenken, ungeklärter Fragen und Widersprüchlichkeiten der materiell-rechtlichen Ausgestaltung dieser Sanktion im JGG.

Der DBH-Fachverband begrüßt, dass der Referentenentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus seinem Urteil vom 4.Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u. a.) aufgreift und in bundesgesetzliche Zielvorgaben umsetzt. Möglicherweise kann der Bundesgesetzgeber einzelne Vorgaben noch konkreter ausgestalten, allerdings sieht der DBH-Fachverband durchaus das Problem, das sich insoweit aus der föderalen Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebern ergibt, die gemeinsam zur Entwicklung eines Gesamtkonzepts verpflichtet sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat den DBH-Fachverband angefragt, wie die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66b StGB aus Sicht der Bewährungs-, Gerichts- und Straffälligenhilfe bewertet werde. Dabei sollten besonders die praktischen Probleme im Rahmen der Anordnung, des Vollzuges, der Aussetzung und der Erledigung der Maßregel beachtet werden.

Seiten

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

Folgen Sie uns auf Social Media:

DBH Fachverband Linkedin Logo

Scroll to Top