Die Führungsaufsicht ist eine ambulante Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie tritt entweder kraft Gesetz oder kraft richterlicher Anordnung ein. Sie soll eine nachsorgende Betreuung von Straftäter:innen gewährleisten, deren gesellschaftliche Wiedereingliederung nach ihrer Entlassung aus dem Straf- und Maßregelvollzug aus unterschiedlichen Gründen gefährdet und deshalb besonders schwierig erscheint. Im Folgenden finde Sie einige zusammengestellte Informationen zur Führungsaufsicht.