Stellungnahmen

Der DBH-Fachverband e.V. veröffentlicht zu wichtigen Fragen Stellungnahmen, die Sie hier nachlesen und als PDF herunterladen können. Die Dokumente sind chronologisch sortiert. Pressevertreter können sich an die Geschäftsführung direkt wenden, um Stellungnahmen auch zu weitergehenden Fragen zu erhalten.

Der Rechtspolitische Ausschuss und der Unterausschuss Justizvollzug führten am 02.12.15 eine Anhörung zur „Zukunft der Bewährungshilfe“ durch. Anlass ist ein Antrag der SPD, in dem die Frage aufgeworfen wird, „inwieweit dem Ziel der Resozialisierung durch Risikoorientierung in der Bewährungshilfe Rechnung getragen werden kann“.

Die Verabschiedung von Jugendarrestvollzugsgesetzen der Länder ist angesichts der bisherigen als mangelhaft zu beurteilenden rechtlichen Regelung des Jugendarrests sehr zu begrüßen. Hiermit ist auch die große Chance verbunden, eines der umstrittensten Instrumente der Jugendstrafrechtspflege konsequent als Einrichtung der Entwicklungsförderung junger Menschen zu gestalten, diese menschenwürdig zu behandeln und sie inhaltlich zu erreichen.

Die Bundesregierung hat am 2. Juli 2014 dem Bundestag entsprechend dem Beschluss des Bundesrats vom 23.5.2014 den von Sachsen eingebrachten Gesetzesantrag, dem die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt beigetreten waren, das Gesetz zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit zugeleitet. 

Am 10. September 2014 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren vor (3. ORRG). Die Bundesregierung möchte hierdurch die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Strafverfahren“ auf Bundesebene umsetzen.

Der Referentenentwurf für ein Strafvollzugsgesetz betont nachdrücklich die Bedeutung der Resozialisierung im Strafvollzug. Das wird allein schon dadurch deutlich, dass dies als alleiniges Ziel des Strafvollzugs in § 1 genannt wird. Die Sicherheit wird erst in § 6 genannt, wobei auch hier zum Ausdruck kommt, dass auch „soziale und behandlungsfördernde Strukturen“, also nicht nur die instrumentelle Sicherheit, dem Schutz der Bevölkerung dient.

Seiten

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

Folgen Sie uns auf Social Media:

DBH Fachverband Linkedin Logo

Scroll to Top