Am 10. September 2014 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren vor (3. ORRG). Die Bundesregierung möchte hierdurch die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Strafverfahren“ auf Bundesebene umsetzen.