Laut den Rahmenbeschlüssen 2009/829/JHA und 2008/947/JHA der Europäischen Union ist es möglich, eine Bewährung oder gemeinnützige Arbeit von einem Mitgliedsstand der EU in ein anderes Mitgliedsland zu transferieren. Sie finden auf dieser Übersichtsseite alle vorhandenen Informationen zu den Rahmenbeschlüssen 2009/829/JHA und 2008/947/JHA.