Stellungnahmen

Der DBH-Fachverband e.V. veröffentlicht zu wichtigen Fragen Stellungnahmen, die Sie hier nachlesen und als PDF herunterladen können. Die Dokumente sind chronologisch sortiert. Pressevertreter können sich an die Geschäftsführung direkt wenden, um Stellungnahmen auch zu weitergehenden Fragen zu erhalten.

Der DBH-Fachverband beobachtet mit Sorge die Absicht, im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Strafvollzugsrecht vom Bund auf die Länder zu verlagern, da diese Kompetenzübertragung gravierende negative Auswirkungen befürchten lässt. Die zu befürchtenden Nachteile überwiegen bei weitem die denkbaren Vorteile, wenn künftig 16 Ländergesetze den Strafvollzug regeln.
Es drängt sich uns der Eindruck auf, dass schon das derzeit verfügbare Instrumentarium der Führungsaufsicht in den Ländern im Einzelnen recht unterschiedlich, generell jedoch in sehr begrenztem Ausmaß genutzt wird. Nach den Daten der Strafverfolgungsstatistik hielt sich in den letzten Jahren die Zahl der jährlichen primären Anordnungen durch die Strafgerichte im Urteil durchschnittlich bundesweit um oder unter 100.
Aufgrund der bisherigen internen Meinungsbildung zeichnet sich freilich ab, dass vor allem die Praktiker vor Ort große Zweifel an der Tauglichkeit und dem Nutzen der Führungsaufsicht haben, entweder ganz grundsätzlich oder, im Falle einer grundsätzlichen Befürwortung ihres kriminalpolitischen Grundanliegens, jedenfalls im Vergleich zu anderen Möglichkeiten des Umgangs mit schwierigen und gefährdeten, ggf. auch in relativ hohem Maße gefährlichen Straftätern.
Der DBH-Fachverband begrüßt die geplante Zurückdrängung der Ersatzfreiheitsstrafen und den vorgesehenen Ausbau der gemeinnützigen Arbeit. Für die erweiterten Anwendungsmöglichkeiten der gemeinnützigen Arbeit bedarf es jedoch eines flächendeckenden Angebotes an Vermittlungs- und Betreuungsstellen. Er unterstützt die Pläne zur stärkeren Berücksichtigung von Opferinteressen gegenüber der Vollstreckung von Strafen.
Der DBH – Fachverband begrüßt die geplante Zurückdrängung der Ersatzfreiheitsstrafen und den vorgesehenen Ausbau der gemeinnützigen Arbeit. Für die erweiterten Anwendungsmöglichkeiten der gemeinnützigen Arbeit bedarf es jedoch eines flächendeckenden Angebotes an Vermittlungs- und Betreuungsstellen. Er unterstützt die Pläne zur stärkeren Berücksichtigung von Opferinteressen gegenüber der Vollstreckung von Strafen.

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

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Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
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