Das Bundesverfassungsgericht hat den DBH-Fachverband angefragt, wie die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66b StGB aus Sicht der Bewährungs-, Gerichts- und Straffälligenhilfe bewertet werde. Dabei sollten besonders die praktischen Probleme im Rahmen der Anordnung, des Vollzuges, der Aussetzung und der Erledigung der Maßregel beachtet werden.