Im Oktober 2015 hatte die von Heiko Maas einberufene Expertenkommission zur Reform des Strafverfahrens ihren umfangreichen Abschlussbericht vorgelegt. Am 27.5.2016 wurden einige der Empfehlungen im Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens umgesetzt.