Der Entwurf für ein Landesgesetz zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz sieht Änderungen zur Entlastung des Justizvollzugs durch eine Beschränkung
der umfassenden Planungs- und Dokumentationsverpflichtungen vor. Weiter wird ein Eingliederungsgeld eingeführt, durch das die Gefangenen eine freiwillige Ansparmöglichkeit für Ausgaben zur Vorbereitung und Erleichterung der Eingliederung erhalten. Zudem wird die Möglichkeit vorgesehen, die bei der religiösen Betreuung Tätigen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.