16. Fachtagung zum Entlass- und Übergangsmanagement
No one will be left behind: Die Bedeutung der Zivilgesellschaft für die Resozialisierung und das Übergangsmanagement
Mit der von den Vereinten Nationen 2015 verabschiedeten Agenda 2030 hat sich die Weltgemeinschaft 17 Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung gesetzt. Diese richten sich an alle: Staaten, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und jede und jeden Einzelnen. Die nachhaltige Entwicklung zielt darauf ab, eine integrative Gemeinschaft zu schaffen, in der „niemand zurückgelassen“ wird („No one will be left behind“). Auf dem 6. World Congress on Probation and Parole verabschiedeten Vertreter:innen aus mehr als 50 Nationen die „Declaration on the International Day for Community Volunteers Supporting Offender Reintegration“. Der 17. April soll als Internationaler Tag von Ehrenamtlichen und Freiwilligen zur Unterstützung der Wiedereingliederung von Straftäter:innen eingehen. Schon die „Kyoto Declaration on Advancing Crime Prevention, Criminal Justice and the Rule of Law“ aus 2021 betont die aktive Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften zur sozialen Wiedereingliederung von Straftäter:innen als Voraussetzung zur Verwirklichung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Das verfassungsrechtlich verankerte Resozialisierungsgebot ist ohne die Kooperation und Zusammenarbeit staatlicher und nicht-staatlicher Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlicher Akteure nicht erreichbar. Was meint aber nun Resozialisierung als gesellschaftliche Aufgabe genau? Wie gelingt die Kooperation und Zusammenarbeit so unterschiedlicher Akteure im Übergangsmanagement? Welche guten Beispiele der Kooperation lassen sich finden? Welche Herausforderungen, aber auch Chancen lassen sich für so divers straffällig gewordenen Menschen festhalten? Was braucht es für einen Ausbau der Zusammenarbeit? Diese und weitere Fragen wollen wir an den zwei Tagen näher beleuchten. Es sind verschiedene Arbeitsgespräche am ersten und zweiten Tag geplant, die nach einem kurzen Input einladen, gemeinsam über das Thema zu diskutieren und voneinander zu lernen.
Zielgruppe:
Praktiker:innen aus der staatlichen und freien Straffälligen- und Bewährungshilfe, Mitarbeiter:innen aus dem Strafvollzug, dem Maßregelvollzug, den Justizverwaltungen, kommunaler und freier Träger sowie fachlich Interessierte.
Kosten:
Tagungsgebühr | Verpflegung* | Gesamtkosten (Tagungsgebühr & Verpflegung) | |
Normalpreis | 170,00 € | 30,00 € | 200,00 € |
DBH-Mitglied | 160,00 € | 30,00 € | 190,00 € |
*Verpflegung beinhaltet: 2 x Mittagsessen inklusive 1x Getränk (nicht alkoholisches Getränk): Auswahl für Vegetarier:in ist vorhanden.1x Kaffeepause am Nachmittag (Kaffee, Tee, Obst, Gebäck, Kaltgetränke) 1x Kaffeepause am Vormittag (Kaffee, Tee, Obst, Gebäck, Kaltgetränke. Getränke für den Workshop (Kaffee, Tee und Wasser) für beide Tage.
Für die Übernachtung empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig ein Zimmer zu buchen, beispielsweise im B&B Hotel Köln-Ehrenfeld, im Hotel Meininger, Köln West oder JOYN Cologne, Köln Ehrenfeld.
Den Teilnahmebeitrag überweisen Sie bitte erst, nachdem Sie unsere Einladung mit Rechnung zur Veranstaltung erhalten haben.
Hinweis: Die verbindliche Anmeldebestätigung mit Rechnungsstellung erfolgt ab dem 30.09.2024.