Vor nun fast 50 Jahren wurde die Führungsaufsicht als Sanktion im deutschen Strafrecht eingeführt. Die Führungsaufsicht hat die frühere, von 1871 bis 1974 geltende Polizeiaufsicht (§§ 38 f. RStGB) abgelöst und im Vergleich zu ihrer Vorgängerin eine noch relativ kurze Geschichte. Mit ihrer Einrichtung 1975 wurde ein betreuendes Element eingeführt, das der Bewährungshilfe eine aktive Rolle zuwies. Nach gesetzlichen Änderungen 2007 und 2011 und infolge einer immer häufigeren Anwendung führt das Instrument der Führungsaufsicht schon länger kein Schattendasein mehr. Seit ihrer Einführung stellt die Führungsaufsicht dennoch ein umstrittenes Element des deutschen Strafrechts dar. In der Fachöffentlichkeit lässt sich die gesamte Bandbreite, von der Abschaffung der Führungsaufsicht, bis hin zur Feststellung, dass sich diese bewährt, finden. Dies hat nicht zuletzt damit zu tun, dass in ihrem Wirkungsbereich eine breite Palette von Rechtsbereichen Anwendung findet. 50 Jahre nach Einführung der Führungsaufsicht soll nun eine Zwischenbilanz gezogen werden. Der erste Tag zeichnet die Entwicklung und Ausgestaltung der Führungsaufsicht auf rechtlicher Ebene, aber dann auch auf praktischer Ebene in verschiedenen Bundesländern nach. Der zweite Tag widmet sich der Integration und Zusammenarbeit weiterer Akteure in der Führungsaufsicht. Die Fachtagung endet mit einer Abschlussdiskussion zu den aktuellen Herausforderungen und der möglichen Weiterentwicklung der Führungsaufsicht als Instrument der ambulanten Maßregel der Besserung und Sicherung.
Zielgruppe:
Fachkräfte aus der Führungsaufsicht und Bewährungshilfe, aus dem Maßregelvollzug sowie aus Einrichtungen der forensischen Ambulanz, dem Strafvollzug und den Justizverwaltungen, Richter:innen und Staatsanwaltschaft.
Veranstaltungsort und Termin:
Tagungshaus:
Hoffmanns Höfe
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 – 67 06 - 100
E-Mail: info@hoffmanns-hoefe.de
Webseite: https://www.hoffmanns-hoefe.de
Termin:
Di. 03.06.2025 von 12.00-17.00 Uhr und Mi. 04.06.2025 09.00-13.00 Uhr
Für die Übernachtung empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig ein Zimmer zu buchen. Ein Zimmerkontingent zum Selbstabruf wurde bei der Tagungsstätte reserviert. Die Übernachtung im Einzelzimmer beträgt 92,- Euro inkl. Frühstück zuzüglich einer Tourismusabgabe der Stadt Frankfurt a.M. von 2 EUR pro Nacht. Für die Zimmerbuchung melden Sie sich unter dem Stichwort „DBH“ bei der Tagungsstätte bis spätestens 28.03.2025 selbst an. Sie erhalten dann das Zimmer zu dem oben genannten Sonderpreis. Eine Buchung ohne Übernachtung ist selbstverständlich auch möglich.
Kosten:
Tagungsgebühr* | Verpflegung** (inkl. 7% MwSt.) | Gesamtkosten (Tagungsgebühr und Verpflegung) | |
Normalpreis | 200,00 € | 75,00 € | 275,00 € |
DBH-Mitglied | 190,00 € | 75,00 € | 265,00 € |
*von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 22 UStG befreit.
**Verpflegung beinhaltet: 2 x Mittagessen, 1x Kaffeepause am Nachmittag (Kuchen) 1x Kaffeepause am Vormittag (Kuchen), sowie Tagungsgetränke (Kaffee, Tee, Wasser, Schorlen) für beide Tage.
Am 03. Juni besteht die Möglichkeit den Abend ab 19.00 Uhr auf Selbstkostenbasis gemeinsam im Da Cono Cimino 48 ausklingen zu lassen.
Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte erst, nachdem Sie unsere Einladung mit Rechnung zur Veranstaltung erhalten haben.
Hinweis: Die Rechnungsstellung erfolgt ab dem 03.06.2025.
Melden Sie sich bitte bis zum 20.04.2025 (Anmeldeschluss) verbindlich bei uns an.
Weitere Informationen wie das Tagungsprogramm können Sie der Ausschreibung im Anhang entnehmen.