Arbeit hat vielfältige gesellschaftliche, wirtschaftliche und individuelle Nutzen. Sie dient nicht nur der finanziellen Absicherung, sondern auch der sozialen Integration und persönlichen Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt mit seinem Grundsatzurteil vom 20.06.2023 (Az. 2 BvR 166/16; 2 BvR 1683/17) den hohen Stellenwert der Resozialisierung bzw. von Resozialisierungskonzepten betont. Arbeit sei als Resozialisierungsmittel nur dann wirksam, wenn die geleistete Arbeit auch eine angemessene Anerkennung findet, so das BVerfG. Erwerbsarbeit sei zur Herstellung der Lebensgrundlage notwendig. Arbeit ist damit auch ein entscheidender Faktor für die Resozialisierung von (ehemaligen) inhaftieren Menschen. Doch der Weg von der Inhaftierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist mit vielen Hürden verbunden. Der Zugang zu Arbeitsplätzen, der Erwerb notwendiger Qualifikationen und die Überwindung gesellschaftlicher Stigmatisierungen stellen große Herausforderungen dar. Die Fachtagung „Resozialisierung durch Arbeit – Wege und Perspektiven der Arbeitsvermittlung“ widmet sich der Frage, welche Anforderungen an die Erwerbsarbeit im Strafvollzug im Lichte des BVerfG-Urteils gestellt werden (können) und welche konkreten Perspektiven und Herausforderungen in der Arbeitsvermittlung aktuell vorzufinden sind. Im Fokus steht dabei sowohl die Arbeit im Vollzug als auch die Frage, wie eine erfolgreiche Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nach der Inhaftierung gelingen kann. Welche Rahmenbedingungen sind entscheidend, um den Übergang von der Haft zur Arbeit, auch für Menschen ohne Aufenthaltstitel, Sicherungsverwahrte und Sexualstraftäter:innen zu ermöglichen? Wie können digitale Angebote die Arbeitsvermittlung unterstützen und vereinfachen? Welche konkreten Handlungsansätze haben sich in der Praxis bewährt? Und nicht zuletzt: welche sozialrechtlichen Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber zur Arbeitsmarktintegration vor? Diese und weitere Fragen wollen wir an den zwei Tagen näher beleuchten. Es sind verschiedene Arbeitsgespräche geplant, die nach einem kurzen Input einladen, gemeinsam über das Thema zu diskutieren und voneinander zu lernen.
Zielgruppe:
Praktiker:innen aus der staatlichen und freien Straffälligen- und Bewährungshilfe, Mitarbeiter:innen aus dem Strafvollzug, dem Maßregelvollzug, den Justizverwaltungen, kommunaler und freier Träger.
Veranstaltungsort und Termin:
Tagungshaus:
Hoffmanns Höfe
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 – 67 06 - 100
E-Mail: info@hoffmanns-hoefe.de
Webseite: https://www.hoffmanns-hoefe.de
Termin:
Mo. 17.11.2025 von 12.00-17.00 Uhr und Di. 18.11.2025 09.00-14.00 Uhr
Für die Übernachtung empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig ein Zimmer zu buchen. Ein Zimmerkontingent zum Selbstabruf wurde bei der Tagungsstätte reserviert. Die Übernachtung im Einzelzimmer beträgt 93,- Euro inkl. Frühstück zuzüglich einer Tourismusabgabe der Stadt Frankfurt a.M. von 2 EUR pro Nacht. Für die Zimmerbuchung melden Sie sich unter dem Stichwort „DBH“ bei der Tagungsstätte bis spätestens 03.10.2025 selbst an. Sie erhalten dann das Zimmer zu dem oben genannten Sonderpreis. Eine Buchung ohne Übernachtung ist selbstverständlich auch möglich.
Kosten:
Tagungsgebühr* | Verpflegung** (inkl. 7% MwSt.) | Gesamtkosten (Tagungsgebühr und Verpflegung) | |
Normalpreis | 170,00 € | 70,00 € | 240,00 € |
DBH-Mitglied | 160,00 € | 70,00 € | 230,00 € |
*Von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG befreit
**Verpflegung beinhaltet: 2 x Mittagessen, 1x Kaffeepause am Nachmittag (Kuchen) sowie Tagungsgetränke (Kaffee, Tee, Wasser, Schorlen) für beide Tage.
Am 03. Juni besteht die Möglichkeit den Abend ab 19.00 Uhr auf Selbstkostenbasis gemeinsam im Da Cono Cimino 48 ausklingen zu lassen.
Hinweis: Die Rechnungsstellung erfolgt ab dem 17.11.2025.
Melden Sie sich bitte bis zum 01.10.2025 (Anmeldeschluss) verbindlich bei uns an.
Weitere Informationen wie das Tagungsprogramm können Sie der Ausschreibung im Anhang entnehmen.