Fachtagung Führungsaufsicht – 50 Jahre: Eine Zwischenbilanz zur Maßregel der Führungsaufsicht

Vor nun fast 50 Jahren wurde die Führungsaufsicht als Sanktion im deutschen Strafrecht eingeführt. Die Führungsaufsicht hat die frühere, von 1871 bis 1974 geltende Polizeiaufsicht (§§ 38 f. RStGB) abgelöst und im Vergleich zu ihrer Vorgängerin eine noch relativ kurze Geschichte. Mit ihrer Einrichtung 1975 wurde ein betreuendes Element eingeführt, das der Bewährungshilfe eine aktive Rolle zuwies. Nach gesetzlichen Änderungen 2007 und 2011 und infolge einer immer häufigeren Anwendung führt das Instrument der Führungsaufsicht schon länger kein Schattendasein mehr. Seit ihrer Einführung stellt die Führungsaufsicht dennoch ein umstrittenes Element des deutschen Strafrechts dar. In der Fachöffentlichkeit lässt sich die gesamte Bandbreite, von der Abschaffung der Führungsaufsicht, bis hin zur Feststellung, dass sich diese bewährt, finden. Dies hat nicht zuletzt damit zu tun, dass in ihrem Wirkungsbereich eine breite Palette von Rechtsbereichen Anwendung findet. 50 Jahre nach Einführung der Führungsaufsicht soll nun eine Zwischenbilanz gezogen werden. Der erste Tag zeichnet die Entwicklung und Ausgestaltung der Führungsaufsicht auf rechtlicher Ebene, aber dann auch auf praktischer Ebene in verschiedenen Bundesländern nach. Der zweite Tag widmet sich der Integration und Zusammenarbeit weiterer Akteure in der Führungsaufsicht. Die Fachtagung endet mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen aus der Perspektive der Bewährungshilfe, der Forensik, der Gerichtsbarkeit & Führungsaufsichtsstelle, der Polizei und der Wissenschaft.


Zielgruppe:

Fachkräfte aus der Führungsaufsicht und Bewährungshilfe, aus dem Maßregelvollzug sowie aus Einrichtungen der forensischen Ambulanz, dem Strafvollzug und den Justizverwaltungen, Richter:innen und Staatsanwaltschaft.


Kosten:

  Normalpreis Mitglieder Studierende und Auszubildene**
2-Tages-Ticket* 130,00 € 120,00 € 70,00 €
1-Tages-Ticket* 65,00 € 60,00 € 35,00 €

*Von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG befreit

**Nachweis erforderlich

Die Teilnahmegebühr über­weisen Sie bitte erst, nachdem Sie unsere Ein­ladung mit Rechnung zur Veran­staltung erhalten haben.

Hinweis: Die Rechnungsstellung erfolgt ab dem 03.06.2025.


Termin:
Di. 03.06.2025 von 12.30-16.30 Uhr und Mi. 04.06.2025 08.30-13.00 Uhr

Melden Sie sich bitte bis zum 20.05.2025 (Anmeldeschluss) verbindlich bei uns an.

Weitere Informationen können Sie der Ausschreibung im Anhang entnehmen.


Ausschreibung: 
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