Immer wieder erregen schwere Sexualstraftaten, zumal wenn die Opfer Kinder und die Täter einschlägig vorbestraft sind, öffentliches Aufsehen. Zu Recht fordern Bürgerinnen und Bürger und auch die Presse größtmöglichen Schutz vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern. Die Frage ist jedoch, ob und welche wirksamen Möglichkeiten der Rückfallprävention es gibt. Diese auch in Fachkreisen lange umstrittene Frage wird von der internationalen Behandlungsforschung heute bejaht. Straftätertherapie ist als wirksames Mittel der Rückfallvermeidung und damit als effektiver Beitrag zum Schutz potentieller weiterer Opfer, der zudem auch noch kosteneffektive ist, anerkannt. Dennoch begegnen Öffentlichkeit aber auch manche Justizpraktiker der Forderung, Sexualstratftäter therapeutisch zu behandeln, mit Skepsis. Die Umsetzung der dargestellten Erkenntnisse ist verbesserungsbedürftig. Insbesondere die ambulante therapeutische Versorgung von Sexualstraftätern steckt in Deutschland noch weigehend in den Kinderschuhen. Diese Thematik war Gegenstand einer Fachtagung für Richter, Staatsanwälte und Strafvollzugsbeamte, in der erfahrene Fachjuristen, Psychiater und Psychologen das Gesamtproblem aus Sicht von Theorie und Praxis erörterten, die Arbeit bestehender Einrichtungen vorführten sowie Voraussetzungen, Vorgehensgrundlagen und Standards einer effektiven Tätertherapie feststellten. Es ist zu hoffen, dass die Dokumentation dieser Veranstaltung dazu beiträgt, dass die tätertherapie auch hier den ihr zustehenden Platz erhält.
DBH-Materialien Nr. 53 - Bewährungshilfe Stuttgart e.V.(Hrsg.): Therapie und Bewährung - Die Behandlung von Gewalt- und Sexualstraftätern, Berlin / Köln 2005, ISBN 3-924570-11-6
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