Der DBH-Fachverband erhebt seit 2008 Daten zur Führungsaufsicht. Hierzu wurden jährlich alle 16 Landesjustizverwaltungen angeschrieben, Führungsaufsichtsfälle (Anzahl an Personen unter Führungsaufsicht) zu einem bestimmten Stichtag im Jahr zuzusenden. Bei der Interpretation der vorliegenden Daten sind verschiedene Einschränkungen zu berücksichtigen. So erfolgt die Erfassung und Verarbeitung der jeweiligen Daten durch die Landesjustizverwaltungen. Eine bundesweit abgestimmte und einheitliche Erfassungssystematik besteht bisweilen nicht. Durch die hier vorliegenden Zahlen lassen sich zwar annäherungsweise Aussagen über das Ausmaß der Anwendung der Führungsaufsicht treffen, jedoch sind keine qualitativen Interpretationen möglich. Eine bundesweite Führungsaufsichtsstatistik wird bisher nicht veröffentlicht.
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Den Landesjustizverwaltungen gilt der Dank, die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt zu haben.