Der DBH-Fachverband, vertreten durch die Präsidentin Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, hat als Sachverständiger Dritter an der mündlichen Verhandlung am 27. und 28.04.2022 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe teilgenommen. Es wurden zwei Verfassungsbeschwerden zur Gefangenenentlohnung verhandelt. Die schriftliche Stellungnahme kann hier nachgelesen und heruntergeladen werden.