Der DBH-Fachverband, vertreten durch die Präsidentin Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, hat als Sachverständiger Dritte an der mündlichen Verhandlung in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 166/16 und 2 BvR 1683/17 am 27. und 28.4.2022 vor dem Bundesverfassungsgericht teilgenommen. In den zu verhandelnden Beschwerden geht es um den Kerngedanken des Strafvollzugs in der Bundesrepublik Deutschland, den Resozialisierungsgrundsatz.