Künstliche Intelligenz – ein Begriff, der spätestens seit ChatGPT in aller Munde ist und regelmäßig in den Medien auftaucht. Es handelt sich dabei nicht länger um ein Konstrukt der Zukunft, sondern um eine für jedermann zugängliche Technik. Im privaten Alltag findet sie immer mehr Anwendung, ebenso wie in vielen beruflichen Branchen und das nicht nur auf nationaler Ebene, sondern international. Der technische Fortschritt ist stetig und rasant und dementsprechend gibt es einige Fragen, die man stellen kann und sollte:
Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff der Künstlichen Intelligenz (KI) und wie funktioniert sie überhaupt? Welche Möglichkeiten bietet KI schon heute, inwiefern wird oder wurde sie tatsächlich bereits eingesetzt und mit was für Ergebnissen? Wie kann der Einsatz von KI die Strafrechtspflege verändern? Wird die Resozialisierung zukünftig „smarter“? Welche Rolle werden die vom Europarat in Bearbeitung befindlichen Empfehlungen zum Umgang mit KI in der Strafrechtspflege (CM Recommendation on the ethical and organisational aspects of the use of AI by the prison and probation services and its commentary) spielen? Wandel birgt immer auch Gefahren in sich, wo gibt es Grenzen, die eingehalten werden müssen, insbesondere im Hinblick auf ethische Verantwortung?
Mit der Webinar-Reihe "Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Strafrechtspflege" wollen wir uns an vier Tagen mit diesen Fragen näher auseinandersetzen und Ihnen einen Eindruck davon verschaffen, inwiefern Künstliche Intelligenz auch in der Strafrechtspflege ein immer bedeutsameres Thema wird. Einladen wollen wir zu einem gemeinsamen und offenen Austausch über die Chancen, aber auch Herausforderungen in zum Einsatz von KI im Umgang mit straffällig gewordenen Menschen.
Die Webinar-Reihe wird zudem Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch geben sowie die Möglichkeit zum Diskurs über Anwendungsmöglichkeiten bieten.
Webinar 1: KI – Begriffserläuterungen und Möglichkeiten
25.04.2024 14.00 bis 16.00 Uhr
In dem zweistündigen interaktiven Seminar "Künstliche Intelligenz - Begriffserläuterung und Aufzeigen von Möglichkeiten" werden Teilnehmende in die faszinierende Welt der Künstlichen Intelligenz (KI) eingeführt. Der Fokus liegt auf den Grundlagen und der Funktionsweise von KI-Systemen. Im Anschluss ist eine interaktive Live-Demonstration von ChatGPT, einem fortschrittlichen KI-gestützten Sprachmodell, vorgesehen. Dieses interaktive Format bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, KI unmittelbar zu erleben und zu verstehen. Die anschließende Frage- und Diskussionsrunde fördert den Austausch und vertieft das Verständnis für die Potenziale und Grenzen von KI.
*Dieser Text wurde mit Unterstützung von ChatGPT erstellt (Lektorat, Logik- und Redundanzprüfung).
Ziele: Das Ziel dieses Seminars ist es, den Teilnehmenden ein fundiertes Grundlagenwissen über Künstliche Intelligenz zu vermitteln und sie für den Einstieg in die Welt der KI zu befähigen. Durch die interaktive Live-Demonstration von ChatGPT werden praktische Anwendungsmöglichkeiten veranschaulicht, die die Teilnehmenden inspirieren und motivieren, eigene Tests und Experimente mit KI-Technologien durchzuführen. Die abschließende Frage- und Diskussionsrunde dient dazu, individuelle Fragen zu klären, das Verständnis zu vertiefen und ein kritisches Bewusstsein für die Chancen und Herausforderungen von KI im Alltag und Beruf zu entwickeln.
*Dieser Text wurde mit Unterstützung von ChatGPT erstellt (Lektorat, Logik- und Redundanzprüfung).
Webinarleitung:
Maximilian Weiß, Fachreferent Stabsstelle Digitalisierung des Paritätischen NRW
Webinar 2: KI: Werden Gefängnisse und Bewährungshilfe jetzt „smart“? – Zur Digitalen Transformtion der Bewährungshilfe und den Empfehlungen des Europarates über den KI-Einsatz in Bewährungshilfe und Strafvollzug
29.04.2024 14.00 bis 16.00 Uhr
Kann Künstliche Intelligenz die Resozialisierung fördern? Oder die Gesellschaft sicherer machen? Wird sie in „smart prisons“ Personal einsparen? Die KI entwickelt sich rasant. Es ist wenig überraschend, dass auch im Gefängniswesen und in der Bewährungshilfe überlegt wird, ob und wie KI diese besser, effektiver und effizienter machen kann. Solche Überlegungen treffen Verurteilte, die sich durch ihren Gefangenen- oder Bewährungsstatus in einer rechtlich prekären Situation befinden und kaum die Wirkungsmacht haben, sich gegen übergriffige Instrumente wehren zu können.
Ziele: Die Beiträge werden sich einerseits mit der Entwicklung der Bewährungshilfe in Deutschland hin zu einer ‚Bewährungshilfe 4.0‘ auseinandersetzen. Dabei wird aufgezeigt, welche Potenziale eine Digitale Transformation mit sich bringt und mit welchen Herausforderungen die professionelle Soziale Arbeit konfrontiert ist. Anderseits soll es um die Herausforderungen gehen, die KI-Anwendungen für einen rechtsstaatlichen, auf Grundrechten basierenden Strafvollzug bedeuten, sowie um Regulierungsbestrebungen von KI im Allgemeinen und im Gefängnis- und Bewährungshilfewesen im Besonderen.
Webinarleitung:
Jochen Goerdeler, Referent im BMJ und Geschäftsführender Redakteur Forum Strafvollzug
Prof. Dr. Christian Ghanem, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Webinar 3: Aktuelle Projekte Künstlicher Intelligenz
08.05.2024 14.00 bis 16.00 Uhr
Im dritten Webinar stehen zunächst zwei verschiedene Projekte im Fokus: Zum einen das Projekt "VR against hate crime", in welchem Künstliche Intelligenz mit dem Ziel eingesetzt wurde, bei Polizeibeamt:innen ein besseres Verständnis für Hasskriminalität zu erzeugen. Zum anderen das "KIIS-Projekt", mit der Intention mithilfe von Künstlicher Intelligenz die Bediensteten im österreichischen Strafvollzug zu entlasten und die Sicherheit für Bedienstete sowie Inhaftierte zu verbessern. Im Anschluss daran wird es eine Diskussionsrunde über darüberhinausgehende Anwendungsmöglichkeiten von KI in der Straffälligenhilfe geben.
"VR against hate crime"
08.05.2024 14.00 bis 14.45 Uhr
Immersive Technologien, wie sie auch in Virtual-Reality-basierten Trainings genutzt werden, bieten neue Möglichkeiten eines erfahrungsbasierten Lernens und großes Potential für die Aus- und Fortbildung, insbesondere auch für den Umgang mit Vorurteilskriminalität. Die Qualität des Umgangs der Polizei mit Minderheiten-Communities hat einen Einfluss auf das Vertrauen dieser Communities in die Polizei und damit auch in den Staat. Mit einem solchen Institutionenvertrauen hängt auch die Qualität einer Demokratie zusammen, die sich an Vielfalt und Teilhabe bemisst.
Ziele: Vorstellung des an der Hochschule der Akademie der Polizei durchgeführten Virtual-Reality-basierten Pilotprojekts „VR against hate crime“ inklusive erster Evaluationsergebnisse und anschließender Diskussion mit dem Ziel, den Einsatz von immersiven Technologien in diesem Bereich zu reflektieren.
Webinarleitung:
KIIS-Projekt: Methoden der Künstlichen Intelligenz im Strafvollzug
08.05.2024 14.45 bis 15.30 Uhr
Der Vortrag bietet einen umfassenden Einblick zu aktuellen technologischen Entwicklungen im Strafvollzug, wobei zwischen Sicherheitstechnologien und Resozialisierungstechnologien unterschieden wird. Ein zentraler Fokus liegt auf der Digitalisierung im Strafvollzug, die innovative Ansätze zur Effizienzsteigerung und Ressourcenoptimierung einführt. Des Weiteren werden Verhaltensanalysen mittels künstlicher Intelligenz (KI) erörtert, die Einblicke in das Geschehen eine Haftanstalt ermöglichen und präventive Maßnahmen unterstützen. Die Themen Fairness, Bias und Transparenz in technologischen Anwendungen im Strafvollzug werden kritisch beleuchtet, um sicherzustellen, dass diese Technologien gerecht und diskriminierungsfrei eingesetzt werden. Der Vortrag bietet einen ganzheitlichen Einblick in die transformative Rolle von Technologien im Strafvollzug, betont jedoch gleichzeitig die Bedeutung ethischer Überlegungen und sozialer Verantwortung bei ihrer Implementierung.
Ziele: Das Ziel des Vortrags ist es, ein Verständnis für die fortschreitende Integration von Sicherheits- und Resozialisierungstechnologien im Strafvollzug zu vermitteln. Dabei liegt der Fokus auf der Digitalisierung, Verhaltensanalysen durch künstliche Intelligenz sowie den Aspekten Fairness, Bias und Transparenz, um ein bewusstes Bewusstsein für die Chancen und Herausforderungen dieser Technologien zu schaffen.
Diskussionsrunde
08.05.2024 15.30 bis 16.30 Uhr
Künstliche Intelligenz hat vielfältige Einsatzmöglichkeiten und doch gibt es im Bereich der Strafrechtspflege noch viel unausgeschöpftes Potential. Mit allen Teilnehmer:innen soll ein Diskurs darüber eröffnet werden, welche Bedeutung der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Strafrechtspflege haben kann. Wie verändert sich die eigene Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen? Was bedeutet KI für die Resozialisierung? Wer oder was unterstützt, betreut und kontrolliert zukünftig?
Webinar 4: Künstliche Intelligenz und ethische Verantwortung
17.05.2024 14.00 bis 15.00 Uhr
Viele Lebensbereiche werden heute mit den neuen digitalen Technologien durchdrungen. Das erhöht den Bedarf an Regulierung und ethischer Orientierung, da sich neue soziotechnische und kommunikative Praktiken, neue Märkte und politische Machtverhältnisse herausgebildet haben. „Künstliche Intelligenz“ oder besser gesagt künstliche Systeme werfen eine Vielzahl an digitalethischen Fragen auf. Die Digitale Ethik ist ein unverzichtbarer Wegweiser in einer komplexer und konfliktreicher gewordenen Gesellschaft. Wenn es um die Akzeptanz ethisch-normativer Standards geht, ist die Ethik im Unterschied zum Recht auf intrinsische Einsichten der Menschen und Konsens angewiesen.
Ziele: Das Webinar wird aufzeigen, was unter einer Ethik der KI zu verstehen ist, welche Werte-Konflikte sich in einer zunehmend automatisierten Lebenswelt einstellen und wie es gelingen könnte, KI werteorientiert zu gestalten.
Webinarleitung:
Prof. Dr. phil. Petra Grimm, Professorin für Medienforschung und Kommunikationswissenschaft an der Hochschule der Medien Stuttgart, Gründerin und Mitglied im Leitungsgremium des Instituts für digitale Ethik (IDE) und Ethikbeauftragte der HdM.
Zielgruppen:
Praktiker:innen aus der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, den Sozialen Diensten der Justiz sowie weitere interessierte Personen die im Beratungskontext der Straffälligenarbeit tätig sind. Die Webinare werden jeweils mit einer Gruppengröße von maximal 30 Personen durchgeführt, damit eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Webinarinhalten möglich ist.
Kosten:
Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte erst, nachdem Sie die Rechnung zur Veranstaltung erhalten haben. Hinweis: Die Rechnungsstellung erfolgt nach Anmeldeschluss (ab dem 19.04.2024).