Tagungsbericht Grenzüberschreitende Bewährungshilfe und alternative Sanktionen

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An der Fachtagung zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses 2008/947/JI "über die Anerkennung und Überwachung von Bewährungsstrafen, alternativen Sanktionen und bedingten Verurteilungen" mit Schwerpunkt auf der deutsch-französischen Zusammenarbeit nahmen mehr als 100 Teilnehmer/innen aus Deutschland und Frankreich teil. Die Tagung wurde von der "Direction interregionale des services penitentiaires Est-Strasbourg" und dem DBH-Fachverband gemeinsam mit dem Euro-Institut in Kehl in Kooperation mit der Soziale Rechtspflege Ortenau und der Neustart gGmbH am 10. und 11. März 2016 in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments durchgeführt. Der 2008 in Kraft getretene europäische Rahmenbeschlusses ermöglicht die Übertragung der Überwachung von Bewährungsstrafen und alternativer Sanktionen vom Urteilsstaat auf den Staat des Aufenthalts der Person.


Gegenstand des ersten Tages waren Vorträge zu den Rechtsgrundlagen des EU-Rahmenbeschlusses 2008/947/JI und zu den Strukturen und der Praxis der Bewährungs- und Straffälligenhilfe in Deutschland und Frankreich. Die Vorträge zu den Strukturen der Bewährungshilfe zeigten Gemeinsamkeiten, aber auch deutliche Unterschiede auf. Beispielsweise dominiert in beiden Staaten das System der Bewährungshilfe in staatlicher Regie. Dem Zentralismus in Frankreich entsprechend, ist das System der Bewährungshilfe zentral organisiert - Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer in Frankreich (conseillers d‘insertion et de probationsind; abgekürzt CIP) sind beim SPIP (Servicee pénitentiaire d‘insertion et de probation) als Teil der Justizverwaltung beschäftigt und werden an der École National de l‘Administration Pénitentiaire zusammen ausgebildet. Der Professionshintergrund der BewerberInnen ist deutlicher heterogener als in Deutschland und wird aktuell von Personen mit juristischer Ausbildung dominiert. Am zweiten Tag referierten die Vortragenden über "grenznahe" (anonymisierte) Fälle aus der Bewährungshilfe und der praktischen Zusammenarbeit zwischen der deutschen und französischen Bewährungshilfe. Zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmer fand ein reger Austausch über die unterschiedlichen Ansätze und Strukturen statt. Deutlich wurde, dass weiterhin auf beiden Seiten ein großer Informationsbedarf und Austausch u.a. hinsichtlich der auch rechtlichen Möglichkeiten bei der Übertragung der Bewährungsüberwachung, der Zuständigkeiten und allgemein über die jeweiligen Strukturen bestehen.

Zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses in Deutschland:
In Deutschland wurde der Rahmenbeschluss 2008/947/JI durch entsprechende Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) umgesetzt. So können nach § 90 c Abs. 2 IRG mit Zustimmung des Betroffenen die z.B. in Deutschland verhängte Bewährungsentscheidung oder andere alternative Sanktionen in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat vollstreckt werden. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Vollstreckung von in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat verhängter Bewährung oder anderer alternativer Sanktionen nach Art. 11 Abs. 1 Rahmenbeschluss (Rb) sind in §§ 90 c, 90 d IRG geregelt. Die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen in Deutschland sind in Art. 4 Abs. 1 Rb bzw. § 90 b Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a – m IRG geregelt.


Weitere Informationen zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses in Deutschland und zum Rahmenbeschluss selbst:
- Programm der Tagung
- Zum Gesetz über die international Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Rahmenbeschluss 2008/947/JI
- Übersicht zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten

Weitere relevante Rahmenbeschlüsse:
- Rahmenbeschlusses 2008/909/JHA "über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union":
Übersicht zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/909/JHA “Transfer of Prisoners” in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten

- Rahmenbeschlusses 2009/829/JHA "über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft":
Übersicht zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/829/JHA “Supervision measures” in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten

 

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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