Die Rolle der Forensischen Ambulanz in der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht
Die ambulante Nachsorge von psychisch kranken Menschen nach einer Maßregelvollzugsunterbringung ist seit mehr als 20 Jahren etabliert. Durch die gesetzliche Reform der Führungsaufsicht 2007 (§ 68a, b StGB) erlebte die Entwicklung therapeutischer Angebote im ambulanten Setting einen weiteren Schub. Die Einbeziehung der Vorstellungsweisung in den Weisungskatalog gemäß § 68b Abs. 1 S.1 Nr. 11 StGB ermöglichte seitdem, auch die sogenannten „Vollverbüßer“ gemäß § 68f StGB in die Forensischen Ambulanzen „aufzunehmen“. Aktuell gibt es in fast allen Bundesländern Angebote im Rahmen dieser ambulanten Nachsorgebehandlung.
Die Fachtagung wird sich u.a. mit folgenden Fragen beschäftigen: Wie sind die Forensischen Ambulanzen strukturiert und organisatorisch angebunden? Welche Behandlungskonzepte werden angewendet? Wie erfolgt der Informationsaustausch mit anderen justiziellen und nicht-justiziellen Einrichtungen? Wie erfolgt die Einbindung im Rahmen der Entlassungsvorbereitung? Welches Fazit lässt sich nach 10 Jahren “Vorstellungsweisung gemäß § 68b Abs. 1 S.1 Nr. 11 StGB“ ziehen? Auf der Fachtagung wird ebenso die bundesweite Statistik zur Führungsaufsicht vorgestellt werden, weiterhin erfolgt ein Vergleich verschiedener Sicherheitskonzepte der Bundesländer.
Neben den Referaten ermöglichen Thementische einen Austausch und eine Diskussion über die unterschiedlichen Modelle und Arbeitskonzepte.
Hinweis:
Krimz Band 13: Gregório Hertz, Priscilla; Breiling, Lisanne; Schwarze, Claudia; Klein, Rebekka & Rettenberger, Martin. Extramurale Behandlung und Betreuung von Sexualstraftätern: Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage zur Nachsorge-Praxis 2016. - 2017 Zur Publikation