Der DBH – Fachverband begrüßt, dass das Land Berlin einen Gesetzentwurf für den Datenschutz im Justizvollzug vorgelegt hat und bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 2016/680 bekommt im Justizvollzug mit dem beabsichtigten Gesetz für Gefangene und Behörden die notwendige Rechtssicherheit. Der Gesetzentwurf deckt alle Vollzugsbereiche ab.
Der DBH-Fachverband hat bereits zu den Entwürfen eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen Stellung genommen. Sie können auf unter https://www.dbh-online.de/fachverband/stellungnahmen abgerufen werden.