Der DBH-Fachverband begrüßt, dass Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf für den Datenschutz im Justizvollzug vorgelegt hat. Bisher hatten nur Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz ein entsprechendes Gesetz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 2016/680 bekommt im Justizvollzug mit dem beabsichtigten Gesetz für Gefangene und öffentliche sowie nicht-öffentliche Einrichtungen die notwendige Rechtssicherheit.