Stellungnahme zum Gesetz zur Umsetzung des bereichsspezifischen Datenschutzes im Bereich der Justiz(Justizdatenschutz-Anpassungsgesetz-JustizDSAnpG) - NRW

Datum: 
2018-03-07 12:30:00

Der DBH-Fachverband begrüßt, dass Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf für den Datenschutz im Justizvollzug vorgelegt hat. Bisher hatten nur Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz ein entsprechendes Gesetz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 2016/680 bekommt im Justizvollzug mit dem beabsichtigten Gesetz für Gefangene und öffentliche sowie nicht-öffentliche Einrichtungen die notwendige Rechtssicherheit.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Kooperationspartner:

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KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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