Der DBH begrüßt den Entwurf des Gesetzes und bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme. Wir unterstützen die Änderungsbedarfe auf der Basis der Rechtsprechung des BVerfG, der Anpassung des EU-Rechts und der Stärkung des Resozialisierungsgedankens.