Am 16. und 17. Mai 2022 beschäftigte sich die Fachtagung Führungsaufsicht mit aktuellen Entwicklungen im Recht, Kooperationen in der Führungsaufsicht und Datenschutzfragen. Die zweitägige Fachtagung wurde erstmals im hybriden Veranstaltungsformat angeboten und von Bonn aus im Live-Stream digital übertragen.
Am ersten Veranstaltungstag referierte Dr. Alexander Baur über aktuelle Entwicklungen im Recht der Führungsaufsicht. Im Anschluss stellte Dr. Jan Querengässer die aktuellen Reformansätze zur Novellierung des § 64 StGB vor und diskutierte die Bedeutung der forensischen Suchtbehandlung.
Der zweite Veranstaltungstag hatte die Kooperationen in der Führungsaufsicht zum Schwerpunkt, hier insbesondere zur Polizei. Dr. Alexander Baur zeigte zunächst die (rechtlichen) Möglichkeiten und Grenzen in der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Führungsaufsicht auf. Anschließend konnten sich die Teilnehmenden über die bisherigen Erfahrungen und Herausforderungen der fachlichen Zusammenarbeit mit der Polizei austauschen. Nick Huth präsentierte am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern aus polizeilicher Perspektive, welche Rolle die Polizei bei der Überwachung im Rahmen der Führungsaufsicht hat. Neben der Kooperation mit Akteuren aus der Führungsaufsicht stellt sich die Frage, welche personenbezogenen Daten an deren (staatliche) Einrichtungen im Rahmen der Führungsaufsicht übermittelt werden dürfen. Dr. Robert Ortner, Referent bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, widmete sich diesem Thema. Die Fachtagung endete mit einem Vortrag zur Standortbestimmung der Führungsaufsicht von Bernd Kammermeier.
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