Mit der Fortsetzung der Veranstaltungsreihe zur Führungsaufsicht beschäftigte sich die Fachtagung am 01. und 02. Juli 2021 mit aktuellen Entwicklungen im Rahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Möglichkeit eines erweiterten Einsatzes der „elektronischen Fußfessel“. Am Beispiel Österreichs wurde die Bedeutung persönlicher Beziehungen im elektronisch überwachten Hausarrest vorgestellt und erörtert.
Der zweite Veranstaltungstag hatte die Unterbringung nach § 64 StGB zum Schwerpunkt. Bundesweit wird ein Anstieg von in einer Entziehungsanstalt Untergebrachten nach § 64 StGB beobachtet. Im Rahmen der Essener Evaluationsstudie wurden die Ergebnisse des Vergleichs der Bewährung der im Maßregelvollzug Behandelten mit der nach Strafvollzug präsentiert. Im anschließenden Vortrag wurde die Konzeption der Maßregel hinterfragt und Alternativen diskutiert. Die Fachtagung endete mit der Präsentation der vom DBH-Fachverband erhobenen Zahlen zur Führungsaufsicht.