Künstliche Intelligenz – ein Begriff, der spätestens seit ChatGPT in aller Munde ist und regelmäßig in den Medien auftaucht. Es handelt sich dabei nicht länger um ein Konstrukt der Zukunft, sondern um eine für jedermann zugängliche Technik. Im privaten Alltag findet sie immer mehr Anwendung, ebenso wie in vielen beruflichen Branchen und das nicht nur auf nationaler Ebene, sondern international. Der technische Fortschritt ist stetig und rasant und dementsprechend gibt es einige Fragen, die man stellen kann und sollte:
Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff der Künstlichen Intelligenz (KI) und wie funktioniert sie überhaupt? Welche Möglichkeiten bietet KI schon heute, inwiefern wird oder wurde sie tatsächlich bereits eingesetzt und mit was für Ergebnissen? Wie kann der Einsatz von KI die Strafrechtspflege verändern? Wird die Resozialisierung zukünftig „smarter“? Welche Rolle werden die vom Europarat in Bearbeitung befindlichen Empfehlungen zum Umgang mit KI in der Strafrechtspflege (CM Recommendation on the ethical and organisational aspects of the use of AI by the prison and probation services and its commentary) spielen? Wandel birgt immer auch Gefahren in sich, wo gibt es Grenzen, die eingehalten werden müssen, insbesondere im Hinblick auf ethische Verantwortung?
Mit der Webinar-Reihe "Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Strafrechtspflege" haben wir uns an vier Tagen mit diesen Fragen näher auseinandergesetzt.