Vom 10. bis 11. Juni 2024 haben der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. sowie der Hamburger Fürsorgeverein von 1984 e.V. im Bürgerzentrum Köln Ehrenfeld zu einem Fachgespräch über Betreutes Wohnen nach der Haftentlassung eingeladen. Angebote zum ambulanten betreuten Wohnen nach §§ 67-69 SGB XII sowie nach § 113 SGB IX gibt es bundesweit. Mittels sozialpädagogischer Begleitung sollen die aus der Haft entlassenen Personen in einer selbstständigen Lebensführung bestärkt und unterstützt werden. Dabei sind die Betreuungsschwerpunkte, Lebenssituationen und Bedarfe der Personen sehr unterschiedlich – von gesundheitlich eingeschränkten über abhängigkeitskranke Menschen bis hin zu unterschiedlichen Altersgruppen. Dies stellt Einrichtungen und Träger von ambulant betreuten Wohneinrichtungen vor immer neue Herausforderungen.
An den zweiten Tagen konnten sich knapp 50 Teilnehmende, darunter Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen sowie Psycholog:innen aus Einrichtungen betreuten Wohnens, des Strafvollzuges, aus forensischen Nachsorgeambulanzen sowie aus dem Justizministerium über aktuelle Herausforderungen und pädagogische Konzepte sowie Hilfsangebote für Haftentlassene austauschen. Am ersten Veranstaltungstag gab Dr. Rolf Jordan vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V einen Einblick in die Systematik der gesetzlichen Regelungen zum §§ 67 ff. SGB XII. Anschließend widmeten sich Maria Eilinghoff und Leonie Kurz vom Bezirksverein für soziale Rechtspflege Mannheim den Chancen und Herausforderungen im ambulanten betreuten Wohnen nach Haft. Zum Abschluss des ersten Tages konnten sich die Teilnehmer:innen in den zwei Workshops über die Themen (1) "Drogen und psychische Erkrankungen: Wie ist der Umgang mit psychischen Erkrankungen und Sucht bei Aufnahme und in der Betreuungszeit?" sowie (2) „Legalbewährung und ihre Umsetzung“ austauschen. Am zweiten Tag des Fachgesprächs standen erneut in Workshops die Themen (3) Strukturen und Abläufe des betreuten Wohnens nach der Haft sowie (4-6) besondere Zielgruppen wie beispielsweise lebenslänglich Verurteilte, Frauen oder Jugendliche im Fokus.