Mit dem WoBerichtsG wurde 2020 eine Grundlage für eine bundesweite Berichterstattung über Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit in Deutschland geschaffen. Neben der Erhebung über die untergebrachten wohnungslosen Personen - zuletzt veröffentlicht im Juli 2024 - verpflichtet § 8 WoBerichtsG die Bundesregierung, Informationen und Analysen über Umfang und Struktur der Formen von Wohnungslosigkeit zu gewinnen, die über den Umfang der Statistik hinausgehen, und beginnend im Jahr 2022 alle zwei Jahre darüber zu berichten. Dabei sind insbesondere die beiden Gruppen der wohnungslosen Menschen die ohne jede Unterkunft obdachlos sind und der wohnungslosen Menschen, die temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen in den Blick zu nehmen. Ein Schwerpunkt im kürzlich (08.01.2025) beschlossenen Wohnungslosenbericht wurde überdies auf die besondere Situation wohnungsloser zugewanderter Menschen gelegt, insbesondere Osteuropäerinnen und Osteuropäer sowie Geflüchtete, um deren Lebenssituation vertiefend zu betrachten.
Aus dem Bericht ergibt sich folgendes Bild:
Den vollständigen Bericht mit einem Vergleich zum letzten Bericht (2022), weiteren Informationen zu den einzelnen Gruppen, dem nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit und aktueller Ressortforschung des BMWSB zur Wohnungslosigkeit finden Sie hier.