Vollzug der gemeinnützigen Arbeit in der Schweiz

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Freiheitsstrafen sind nicht ausschließlich mit Freiheitsentzug zu sanktionieren. Die gemeinnützige Arbeit als Alternative stellt eine sozial konstruktive Vollzugsform dar und fördert gleichzeitig das Resozialisierungs- und Integrationspotenzial. Eine solche Form der Sanktionierung kann allerdings nur bei Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten sowie bei Geldstrafen oder Bußen vollzogen werden. Die gemeinnützige Arbeit gestaltet sich als positiver Beitrag an die Gesellschaft durch die verurteilte Person. Des Weiteren wird die soziale Integration beibehalten. Das Pendant Freiheitsentzug fungiert entsozialisierend und verursacht gleichzeitig Kosten. Anlässlich der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen StGB- Revision hat das Freiburger Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe (JVBHA) eine Umfrage in den einzelnen Kantonen gestartet, um die Auswirkungen der vorgenommenen Veränderungen auf die Praxis zu untersuchen. Kantonale Unterschiede in der Umsetzung führen zu einer Chancenungleichheit bei der verurteilten Person, sodass nicht jeder verurteilten Person die gleichen Zugänge zu dieser Vollzugsform zustehen. Die kantonalen Ungleichheiten setzen sich aus der uneinheitlichen Berechnungsweise der gemeinnützigen Arbeit, fehlende und intransparente Kommunikation über die Möglichkeiten zur Ausführung des Vollzuges sowie nicht durchgeführte persönliche Abklärungsgespräche zusammen. Dennoch kann das Freiburger Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe nach der Gesetzesrevision von 2018 ein positives Resultat zum Verlauf und Akzeptanz von Seiten der Vollstreckungsbehörden gegenüber gemeinnütziger Arbeit bilanzieren. Optimierungsbedarf besteht dennoch im Bereich der Begleitung und Betreuung der verurteilten Person als auch in der Rekrutierung neuer gemeinnütziger Einsatzbetriebe.

[Christoph Urwyler - Ergebnisse der ersten schweizweiten Umfrage zum Vollzug der «Gemeinnützigen Arbeit» v. 16.09.2022] à https://www.skjv.ch/de/austausch/update-justizvollzug/gemeinnuetzige-arbeit

 

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