Extrem rechte und menschenfeindliche Einstellungen und Taten sind nach wie vor grassierende Probleme unserer Gesellschaft. Dort, wo Täter:innen ermittelt werden können, haben Richter:innen im Strafverfahren Möglichkeiten, durch Auflagen oder Weisungen eine Auseinandersetzung mit Taten und Einstellungen anzustoßen. Diese Auflagen wie etwa das Verrichten gemeinnütziger Arbeit haben mitunter jedoch nichts mit der Tat oder ihren Gründen zu tun, sodass die Chance einer professionellen Aufarbeitung der Ideologie und ihren gewaltförmigen Ausprägungen ungenutzt verstreicht.
In Gerichtsverfahren bei extrem rechten Straftaten sollten verstärkt konkrete Auflagen und Weisungen ausgesprochen werden, die sich auf den extrem rechten Hintergrund beziehen. Zum Beispiel durch die Hinzuziehung von Ausstiegs- und Distanzierungsberatungen. Dafür setzt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e.V. ein. Wie dies umgesetzt werden kann und wie verschiedene Beteiligte darin agieren können, soll auf der Fachtagung vom 20.- 21.06.23 in Berlin gemeinsam erörtert werden.
Der Teilnahmebeitrag für die Fachtagung beträgt 30 Euro. Weitere Informationen zum Veranstaltungsort und zum Tagungsprogramm folgen zeitnah unter: www.bag-ausstieg.de
Anmeldungen sind bereits jetzt schon möglich: anmeldung@bag-ausstieg.de