Im deutschen Justizvollzug werden Männer und Frauen getrennt untergebracht. Wie die Situation für trans* Personen in den binär-geschlechtlich dominierten und organisierten Haftanstalten aussieht, untersucht ein neues zweijähriges Forschungsprojekt vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) und der Evangelische Hochschule Freiburg.
Das sogenannte Trennungsprinzip im deutschen Strafvollzug, die binär-biologische Aufteilung von Männern und Frauen, führt dazu, dass eine der Geschlechtsidentität entsprechende Unterbringungsform bisher nur in Ausnahmefällen praktiziert wird. Die Unterbringung von trans* Personen im Strafvollzug bewegt sich daher in einem Spannungsfeld zwischen dem aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) abgeleiteten Recht auf geschlechtliche Identität einerseits und den teils vermuteten Gefahren für Mitgefangene andererseits. Diesem Spannungsfeld und den hiermit verbundenen Fragen hat sich die Forschung bislang kaum gewidmet. Es fehlen daher nicht nur Informationen zur Anzahl von trans* Personen im Vollzug, sondern auch Erkenntnisse zu ihren Erfahrungen und Bedürfnissen sowie den Herausforderungen, mit denen die Institution Strafvollzug konfrontiert ist.
Das Gesamtprojekt ist auf zwei Jahre angelegt und erfolgt auf Basis eines modular-gestuften Forschungsdesigns, das eine Analyse einschlägiger rechtlicher Regelungen, quantitative Befragungen von Landesjustizministerien und Anstaltsleitungen sowie qualitative Interviews mit Anstaltsmitarbeitenden und inhaftierten trans* Personen enthält.
Zum Projekt: trans* Menschen im Justizvollzug