Verfasst von Professor Dr. Dr. h. c. Jörg-Martin Jehle und herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz erschien im Dezember 2023 eine Broschüre mit dem Titel "Strafrechtspflege in Deutschland – Fakten und Zahlen". Dieser Überblick über die wichtigsten Daten im Bereich der Strafrechtspflege befasst sich unter anderem mit der Führungsaufsicht und der Bewährungshilfe, welche nun seit einigen Jahren nicht mehr in der Bewährungshilfestatistik aufgeführt werden. Daher greift der Bericht auf die bundesweite Untersuchung "Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen" zurück, welche auf Daten des Bundeszentralregisters beruht. Die jüngste Erhebungswelle betrifft Personen, gegen die im Bezugsjahr 2016 eine Strafaussetzung oder Strafrestaussetzung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht oder die Unterstellung unter Führungsaufsicht angeordnet wurde. Damit wird allerdings nur der jährliche Zugang zur Bewährungshilfe ermittelt, nicht der Bestand an Bewährungs- und Führungsaufsichtsprobanden.
Insgesamt finden sich im Bundeszentralregister-Datensatz 97.477 Personen mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Von diesen Freiheitsstrafen wurden 73.519, das heißt 75,4 % zur Bewährung ausgesetzt. Betrachtet man die Quoten der Strafaussetzung zur Bewährung, differenziert nach der Dauer der Freiheitsstrafe, lag die Quote der Strafaussetzung von Freiheitsstrafen von 1-2 Jahren hingegen etwas niedriger bei 72 %, die Quote der Strafaussetzung von Freiheitsstrafen von 6-9 Monaten und von 9 Monaten bis ein Jahr etwas höher bei 79 %. Aus der Statistik ergibt sich des Weiteren, dass Strafaussetzungen durchschnittlich zu 43,5 % mit einer Unterstellung unter die Bewährungsaufsicht verknüpft wurden und die Bewährungsprobanden ganz überwiegend Männer (zu 85,8 %) und Deutsche (zu 81,6 %) waren. Neben den Bewährungsprobanden, die mit einer Strafaussetzung unter Bewährung gestellt wurden (etwa 75 %), wurde gegenüber 15 % (n=8.332) der unter Bewährungsaufsicht gestellten Personen eine Bewährungsaufsicht im Zusammenhang mit einer Strafrestaussetzung nach allgemeinem Strafrecht angeordnet.
Im Hinblick auf die Jugendstrafen finden sich im Bundeszentralregister-Datensatz 8.792 Personen mit Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, von welchen 5.982 Jugendstrafen, das heißt 68 % zur Bewährung ausgesetzt wurden. Betrachtet man auch hier die Quoten der Strafaussetzung zur Bewährung, differenziert nach der Dauer der Jugendstrafe, ergeben sich deutliche Abweichungen: Je länger die Jugendstrafe, desto geringer die Quote der Strafaussetzung. Für eine Jugenstrafe von bis zu sechs Monaten lag die Aussetzungsquote bei 90 %, bei Jugendstrafen von 1-2 Jahren hingegen bei 54 %. Auch hier waren die Bewährungsprobanden ganz überwiegend Männer (zu 90,8 %) und Deutsche (zu 71,9 %). Im Jugendstrafrecht waren es 25 % (n=1 893) der Bewährungsprobanden, gegen die eine Bewährungsaufsicht im Zusammenhang mit einer Strafrestaussetzung nach Jugendstrafrechtangeordnet wurde und zusätzlich 15 %, die von der Sonderform eines Schuldspruchs in Verbindung mit der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe gemäß § 27 JGG betroffen waren.
Wie sich die unter Führungsaufsicht gestellten Personen 2016 zusammensetzten, weitere Informationen und die vollständige Broschüre zum Nachlesen finden Sie hier.