Es gibt zwar eine Vielzahl an Statistiken zu Einzelbereichen (wie die Polizeiliche Kriminalstatistik, die Staatsanwaltschaftsstatistik oder die Strafverfolgungsstatistik), aber weder sind diese umfangreich noch lassen sich mit den Einzelstatistiken die verschiedenen kriminalpolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte nachzeichnen. Ebenso lassen sich die einzelnen Statistiken nicht miteinander in Verbindung setzen. Die vorhandenen Einzelstatistiken dienen verschiedenen Zwecken und weisen daher jeweils spezifische Erhebungseinheiten und -merkmale auf. Neben der Bereitstellung der statistischen Daten ist von großer Bedeutung die Vergleichbarkeit der Kriminalitätsdaten auf europäischer und internationaler Ebene. Neben den Meldepflichten gegenüber Eurostat und UN-CTS des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) erheben europäische Expertengruppen des Europarates Daten zu Kriminalität und Kriminaljustiz wie für das European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics oder auch für die Council of Europe Annual Penal Statistics (SPACE I und SPACE II). Auch im europäischen und internationalen Bereich kann Deutschland bisher nur lückenhaft oder keine Zahlen liefern (z.B. keine Informationen für die Erfassung ambulanter Maßnahmen und Sanktionen im Rahmen von SPACE II). Mit dem Entwurf eines Strafrechtspflegestatistikgesetz will der Gesetzgeber aussagekräftige Daten für verschiedene Abschnitte des Strafverfahrens zur Verfügung stellen.
Der DBH-Fachverband e.V. nimmt hierzu Stellung, den Referentenentwurf sowie unsere Stellungnahme finden Sie hier und im Anhang.