Eine bundesweite Rückfalluntersuchung von Sabine Hohmann-Fricke und Jörg-Martin Jehle auf Basis von Daten des Bundeszentralregisters (BZR) für die Jahre 2016 bis 2019 zeigt, dass etwa ein Drittel der Straftäter innerhalb von drei Jahren nach einer strafrechtlichen Sanktion erneut verurteilt wird. Verlängert man den Beobachtungszeitraum auf neun Jahre, steigt die Rückfallquote deutlich an. Die Rückfallwahrscheinlichkeit variiert dabei je nach Alter, Geschlecht, Vorstrafen und Art der verhängten Sanktion. Die BZR-Daten bieten darüber hinaus neue Möglichkeiten: So kann eine bundesweite, nach Oberlandesgerichtsbezirken gegliederte Datenbank für Strafzumessungsentscheidungen geschaffen werden, die als Orientierungshilfe für die Strafrechtspraxis dienen kann. Zudem lassen sich mit den erfassten Daten auch bisher in der Strafrechtspflegestatistik nicht abgebildete Bereiche wie Diversionsentscheidungen im Jugendstrafrecht sowie Unterstellungen unter Bewährungs- und Führungsaufsicht besser darstellen.
Die Studie ist sowohl in gedruckter Form erschienen als auch online kostenlos verfügbar.
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