Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

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Die am 24. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Richtlinie stellt einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention dar und zielt darauf ab, sexistisches Cyber-Mobbing, Genitalverstümmelung und Zwangsehen zu bekämpfen und den Opfern bessere Unterstützung zu bieten. Sie regelt die Strafbarkeit von unterschiedlichen Cybergewalt-Delikten und trägt damit diesem eher neueren Aspekt der Gewalt gegen Frauen, der in Istanbul-Konvention nicht ausdrücklich genannt wird, Rechnung. Die Berichterstattungsstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das vor etwa einem Jahr den ersten Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland veröffentlicht hat, betrachtet die Richtlinie als Meilenstein, insbesondere vor dem Hintergrund der neu geschaffenen Mindeststandards zur Einführung spezialisierter Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie zur Kriminalisierung einiger schwerer Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, auch wenn sie bedauert, dass der Tatbestand der Vergewaltigung nicht in die Richtlinie aufgenommen worden ist. Ergänzend zur EU-Regelung haben sich, auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus, das Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium auf eine Evaluation des nationalen Sexualstrafrechts geeinigt. Mit der Evaluation soll überprüft werden, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung, welche 2016 neu gefasst wurde, den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht.

Weitere Informationen finden Sie hier und hier, die Richtlinie (EU) 2024/1385 finden Sie hier.

 

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