Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und Änderung weiterer Gesetze

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Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrERG) und zur Änderung weiterer Gesetze wurde am 06.11.2024 von der Bundesregierung beschlossen.

Zur materiellen Besserstellung und Unterstützung von Personen, die für eine auf Grund gerichtlicher Entscheidung erfolgte und letztlich zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung zu entschädigen sind, sieht der Entwurf eine Reihe von Änderungen des StrEG vor:

  • Die Haftentschädigungspauschale soll von 75 € auf 100 € angehoben werden und ab einer Haftdauer von sechs Monaten 200 € pro angefangenen Hafttag betragen. Dies soll die mit der Dauer der Haft zunehmenden psychischen Belastungen berücksichtigen.
  • Für Betroffene soll ein Anspruch auf anwaltliche Erstberatung bestehen, in welcher auch über die Haftentschädigungspauschale hinausgehende Ansprüche geprüft werden sollen, sowie die Möglichkeit eine sogenannte Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem sollen die Antrags- und Klagefristen für die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche verlängert werden.
  • Betroffene sollen einen Anspruch auf öffentliche Bekanntgebung der Aufhebung des früheren Urteils im Bundesanzeiger und nach Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise haben.

Die Pressemitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier, den Referentenentwurf sowie ein Informationspapier finden Sie hier.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

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Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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