Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrERG) und zur Änderung weiterer Gesetze wurde am 06.11.2024 von der Bundesregierung beschlossen.
Zur materiellen Besserstellung und Unterstützung von Personen, die für eine auf Grund gerichtlicher Entscheidung erfolgte und letztlich zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung zu entschädigen sind, sieht der Entwurf eine Reihe von Änderungen des StrEG vor:
Die Pressemitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier, den Referentenentwurf sowie ein Informationspapier finden Sie hier.