Unter „Qualitätsstandards“ werden die gesetzlichen Grundlagen zur Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht, also die Arbeit der Sozialen Dienste der Justiz zusammengefasst. Die Sozialen Dienste der Justiz sind Teil der ambulanten Strafrechtspflege und haben die Aufgabe, straffällig gewordene Menschen zu betreuen, aber auch zu kontrollieren, um damit die Betroffenen auf ihrem Weg in ein straffreies Leben zu unterstützen. In diesem Sinne können die Qualitätsstandards als Handbuch und Leitfaden für die berufliche Praxis und das professionelle Handeln in der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie der Führungsaufsicht verstanden werden. Die Veröffentlichung und Aktualisierung der Qualitätsstandards obliegt den einzelnen Bundesländern. Für Sie haben wir einige Links durch die aktuelle Ausgabe ersetzt und auf den neusten Stand gebracht.
Die Aktualisierungen finden sie hier.