Die Confederation of European Probation (CEP) hat kürzlich ihre "Practice recommendations regarding technologies in probation" veröffentlicht. Ziel dieser Empfehlungen ist es, Gerichten bei der Entscheidungsfindung zu helfen, bevor sie Technologien entwickeln oder einsetzen, digitale Transformation vorantreiben oder hybride Arbeitsmodelle in Erwägung ziehen. Es wird allen Bewährungshilfeorganisationen geraten, die Ziele der Bewährungshilfe bei der Entscheidung über den Einsatz von Technologie und der Digitalisierung von Dienstleistungen zu berücksichtigen. Zudem wird empfohlen, dass bei der Wahl von Technologien oder digitalisierten Arbeitsprozessen stets die Grundprinzipien und Ziele der Bewährungshilfe im Vordergrund stehen sollten. Praktisch könnte dies beispielsweise bedeuten, dass die ausgewählte Technologie die Schaffung einer positiven und konstruktiven Arbeitsbeziehung zum Klienten fördert und die Rehabilitation sowie die Veränderungsarbeit mit dem Klienten unterstützt. Eine weitere positive Auswirkung könnte die verbesserte Flexibilität in der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und Dienstleistern sein. Ein weiteres Ziel dieser Empfehlungen ist es, den Mitgliedern der CEP und anderen Partnern die Vorteile und bewährte Verfahren im Umgang mit Technologie und Digitalisierung näherzubringen. Dabei wird insbesondere auf die Empfehlungen des Europarates hingewiesen, wie etwa die "Probation Rules".
Die "Practice recommendations regarding technologies in probation" finden Sie hier.