Auch wenn im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug verschiedene Bereiche, wie etwa die Insassenverwaltung zunehmend digitalisiert werden, besteht für die Inhaftierten selbst häufig kaum eine Möglichkeit des Zugangs zum Internet und zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Bei gleichzeitiger Entwicklung der Gesellschaft hin zu einer digitalen Informationsgesellschaft wird es vor dem Hintergrund der Chancen von Digitalisierung in Haft, wie verbesserter digitaler Kompetenz der Inhaftierten, Unterstützung ihrer Resozialisierung, Förderung ihrer Inklusion und möglicher Entlastung des Strafvollzugspersonals, eine immer dringlichere Frage, wie auch Inhaftierten Zugang zu IKT gewährt werden kann.
Das aktuelle Forschungsprojekt zur Digitalisierung im Gefängnis ist eine multiperspektivische Betrachtung der Ausweitung des Zugangs zu digitalen Geräten für Inhaftierte im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug. Dieses Projekt des Instituts für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie der Universität Innsbruck untersucht Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten für eine sinnvolle Digitalisierung hinter Gittern. Ziel des Projekts ist es, Grundlagen für eine sinnvolle und sichere Ausweitung des Zugangs von Inhaftierten bzw. Untergebrachten zum Internet und zu modernen IKT zu erarbeiten. Im ersten Schritt wurden dazu die Bedarfe der Inhaftierten, die auch für ihre Resozialisierung relevant sind, erhoben, im zweiten Schritt die Auswirkungen einer solchen Ausweitung auf das System des Strafvollzugs untersucht und im dritten Schritt wird nun der kontrollierte Zugang zum Internet bzw. zu IKT für ausgewählte Insassen in einer oberösterreichischen Justizanstalt gewährt und sozialwissenschaftlich begleitet. Abschließend sollen die in der Begleitforschung gewonnenen Erkenntnisse für die Übertragung auf andere Anstalten aufbereitet werden, um im Ergebnis anwendungsorientierte Grundlagen für einen Zugang zu IKT in Haft zu liefern und dabei der Erfüllung des Bildungs- und Resozialisierungsauftrags sowie des Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsbedürfnisses der Inhaftierten, aber auch dem Abschließungsgrundsatz und Sicherheitserfordernissen gerecht zu werden.