Corona hat die Welt im Griff, dies lässt sich im Alltag mehr als deutlich spüren. Jedoch hat die Pandemie auch juristische Folgen. Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 entsprechend reagiert. Somit sollen beispielsweise die Fristen von Unterbrechung der Hauptverhandlungen verlängert werden. Außerdem kann ein zusätzlicher Hemmungstatbestand dafür sorgen, dass unterbrochene Strafverfahren nicht zu einer Neuverhandlung führen. Die Regelungen sollen begrenzt für die derzeitige Ausnahmesituation gelten. Danach wird eine Rückkehr zur bisherigen Lage angestrebt.