Neue Europaratsempfehlung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz durch Vollzugs- und Bewährungsdienste

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Die Europaratsempfehlung vom 09. Oktober 2024 betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Grundsätze und Standards, die die Strafvollzugs- und Bewährungsdienste ihrer Mitgliedstaaten beim Einsatz von KI und verwandten digitalen Technologien leiten sollten, rasch weiterzuentwickeln, regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten, um hohe ethische und professionelle Standards zu wahren. Sie weist darauf hin, dass KI und verwandte digitale Technologien nicht nur zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden sollten, sondern auch zur sozialen Eingliederung von Personen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und dass ihre Wiedereingliederung weiterhin im Mittelpunkt stehen sollte. Diese Nutzung sollte den auf den Menschen ausgerichteten Ansatz nicht untergraben und nicht zu Diskriminierung und wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten beitragen.

Bei der Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung, Nutzung und Stilllegung von KI und verwandten digitalen Technologien sollte die Achtung der Menschenrechte und der Würde aller von dieser Nutzung betroffenen Personen gewährleistet werden (Grundsatz der Achtung der Menschenwürde und der Grundrechte). Alle Prozesse im Zusammenhang mit der Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung, Nutzung und Stilllegung von KI und verwandten digitalen Technologien, die von den Strafvollzugs- und Bewährungsdiensten und den in ihrem Namen handelnden Privatunternehmen eingesetzt werden sollen, sollten im Einklang mit den einschlägigen internationalen Normen und dem nationalen Recht stehen. Die Haftung für rechtswidrige Schäden, die durch den Einsatz von KI und verwandten digitalen Technologien verursacht werden, sollte gewährleistet sein (Grundsatz der Rechtmäßigkeit, Rechtssicherheit und Haftung). Bei der Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung, Nutzung und Stilllegung von KI und verwandten digitalen Technologien sollten Vorurteile vermieden werden. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Gleichstellung zu gewährleisten und die Entstehung oder Verschärfung von Diskriminierungen oder Ungleichheiten zwischen Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen zu verhindern oder zu beseitigen (Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung).

Weitere Informationen und die Europaratsempfehlung finden Sie hier.

Die Empfehlungen wurden nun verabschiedet, weitere Informationen finden Sie hier.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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