Die neue Ausgabe, Heft 02/2023 mit dem Schwerpunkt "Soziale Dienste und Polizei" unserer Zeitschrift BEWÄHRUNGSHILFE ist ab sofort verfügbar.
Zum vorliegenden Heft der Bewährungshilfe wurde mit einem Aufruf dafür geworben, Beiträge zum Thema „Soziale Dienste und Polizei“ zu liefern. Wie das Heft zeigt, haben sich Personen aus beiden Bereichen angesprochen gefühlt, sowohl solche, die Forschung betreiben, als
auch solche aus der Praxis. Damit ermöglicht das Heft einen aktuellen Einblick. Auffällig ist, dass die Bewährungshilfe für Erwachsene kaum vokommt.
Das Heft beginnt mit beruflichen Belastungen, die sich für Polizistinnen nicht völlig anders darstellen werden als für Bewährungshelfer:innen. Janet Kursawe, Louise Küry, Barbara Stoberock, Anne Teuber, Melina Rautenberg und Denis Köhler konzentrieren sich auf Erfahrungen im
Umgang mit delinquenten Jugendlichen, die als Angehörige einer Problemgruppe gelten. Ein in den letzten Jahren in vielen Bundesländern verfolgter Ansatz zur Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb des Jugendstrafverfahrens und darüber hinaus besteht darin, Häuser des
Jugendrechts einzurichten. Damit setzt sich Karl Kipping in seinem Beitrag auseinander. Solche institutionalisierten Formen der Zusammenarbeit sind durchaus umstritten und nur eine Möglichkeit, Gefahrenabwehr und soziale Arbeit aufeinander abzustimmen. Tania Rusca
beschäftigt sich mit dem Thema der Kindeswohlgefährdung, wo sich die Aufgaben von Jugend- und Polizeibehörden ebenfalls berühren und teilweise überschneiden. Anschließend stellen Dina Nachbaur und Michael Lepuschitz ein österreichisches Modell zur Prävention
häuslicher Gewalt vor, das weiter beobachtet werden sollte. Immerhin gibt es auch in Deutschland Diskussionen darüber, wie weit die Mittel des Gewaltschutzgesetzes reichen.
Ein wichtiges Feld der Zusammenarbeit Sozialer Dienste der Justiz und der Polizei ist schließlich die Führungsaufsicht. Bernd Kammermeier problematisiert zunächst vor allem Fragen des Datenschutzes, die hier von Bedeutung sind, weil behördenübergreifende Zusammenarbeit
bei der Vollstreckung einer kriminalrechtlichen Sanktion kaum denkbar ist, wenn keine Daten ausgetauscht werden können. Nick Huth und Cathrin Chevalier greifen Erfahrungen mit einem der in Deutschland mittlerweile flächendeckend vorhandenen Programme zur
Kontrolle besonders rückfallgefährdeter Gewalt- und Sexualstraftäter auf.
Ein weiterer Beitrag von Bernd Kammermeier greift – außerhalb des Schwerpunkts – erneut Fragen der Führungsaufsicht auf. Wie immer enthält auch diese Ausgabe eine Auswahl aktueller Gerichtsentscheidungen, die Mario Bachmann zusammengestellt und kommentiert
hat.
Weitere Informationen finden Sie hier: Zeitschrift BEWÄHRUNGSHILFE
Hinweis: Als Mitglied des DBH-Fachverbandes erhalten Sie die Zeitschrift BEWÄHRUNGSHILFE kostenlos: zum Mitgliedsantrag