Im Jahr 2019 legte die Nationale Stelle einen besonderen Fokus auf Besuche in psychiatrischen Einrichtungen und im Zuständigkeitsbereich des Bundes auf Besuche beim Zoll. Insgesamt besuchte die Nationale Stelle 58 Einrichtungen und begleitete sieben Abschiebungsmaßnahmen. Auf den Seiten 31 bis 33 sind die Ergbnisse zum Justizvollzug nachzulesen.
Der Schwerpunkt der Untersuchung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter liegt in einer menschenwürdigen Unterbringung und Behandlung in den besuchten Einrichtungen. Sie legt der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, den Landesregierungen und den Länderparlamenten jährlich ihren Tätigkeitsbericht vor. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019.
Zum Jahresbericht:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/052020_Jahresbericht2019_Nationale_Stelle_Verhuetung_Folter.html