Die Europäische Kommission hat Empfehlungen vorgelegt, um die Haftbedingungen in den Mitgliedstaaten zu verbessern; so sollte Untersuchungshaft nur als letztes Mittel eingesetzt werden und in den Fällen, in denen sie gerechtfertigt ist, in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Auch werden Maßnahmen zur Einführung von Mindeststandards für die Größe der Zellen, die Aufenthaltszeiten im Freien sowie die Ernährungs- und Gesundheitsbedingungen ebenso wie Wiedereingliederungs- und Resozialisierungsinitiativen beschrieben.
Die Empfehlung enthält zudem gezielte Maßnahmen zur Bewältigung des Problems der Radikalisierung in Gefängnissen. Sie legt den Mitgliedstaaten etwa nahe, eine erste Risikobewertung vorzunehmen, um geeignete Haftregelungen für Personen festzulegen, die terroristischer Straftaten oder extremistischer Gewaltstraftaten verdächtigt werden oder für schuldig befunden wurden. Weitere besondere Maßnahmen werden im Hinblick auf Frauen und Mädchen, LGBTIQ, Ausländer:innen, Menschen mit Behinderungen und andere schutzbedürftige Inhaftierte vorgeschlagen, etwa der angemessene Zugang zu professionellen Dolmetschdiensten.
Die Empfehlungen der EU-Kommission (in englischer Sprache) finden Sie hier.
Die vollständige Pressemitteilung ist hier abrufbar.