Leitfaden für sichere und wirksame Täterprogramme: Artikel 16 der Istanbul-Konvention

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Die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt hat am 24. Juni 2024 Leitlinien für sichere und wirksame Täterprogramme auf der Grundlage neuster Forschung veröffentlicht. Der Bericht, verfasst von Sandra Jovanovic Belotic und Berta Vall vom European Network for the Work with Perpetrators of Domestic Violence und Kieran McCartan von der University of West England, Bristol, ist eine vergleichende Studie und enthält Empfehlungen zu Programmen für Täter von häuslicher und sexueller Gewalt.

Der erste Abschnitt analysiert die Programme für Täter von häuslicher Gewalt und ist in vier Teile gegliedert:

  • Der rechtliche und politische Rahmen
  • Anbieter von Programmen
  • Die Sicherheit und das Wohlergehen der Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern
  • Gestaltung des Programms

Der Abschnitt schließt mit Checklisten, die dabei helfen sollen, wirksame, opferzentrierte und sicherheitsorientierte Programme für Täter einzurichten. Darüber hinaus könnten sie helfen, bestehende Programme für Täter und ihre Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Istanbul-Konvention zu bewerten.

Der zweite Abschnitt befasst sich mit Programmen gegen sexuelle Gewalt und enthält getrennte Passagen für Täter, die sich gegen Erwachsene (insbesondere Frauen) richten, und für Täter, die sich gegen Kinder richten, sowi einen Teil über Programme für Kinder und Jugendliche, die schädliches Sexualverhalten zeigen. Abschnitt schließt mit Checklisten für Programme für Täter von sexueller Gewalt.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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