Im Jahr 2018 wurde in den Niederlanden ein neues Gesetz - das Gesetz über langfristige Überwachung, Verhaltenskontrolle und Einschränkung der Bewegungsfreiheit (LTSA) - eingeführt. Dieses Gesetz ermöglicht die langfristige Beaufsichtigung, Behandlung und Überwachung von ehemaligen Gefangenen und Straftätern, die aufgrund einer obligatorischen Behandlungsanordnung (tbs-order; maatregel terbeschikkingstelling) inhaftiert sind oder waren. Für sie wurden unter bestimmten Umständen Überwachungsmöglichkeiten nach Beendigung der Strafe und/oder der tbs-Anordnung geschaffen. Diese Überwachung kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden und steht somit am Anfang einer unbekannten Gesamtdauer. Ziel des LTSA ist es, die Wiederholung von Sexual- und Gewaltdelikten zu verhindern. Während des Prozesses, der zu diesem neuen Gesetz führte, äußerte die Abgeordnetenkammer ihre Bedenken hinsichtlich der Anwendung und Durchführbarkeit der Langzeitüberwachung. In den Niederlanden wird die Überwachung von drei Bewährungsorganisationen durchgeführt: der niederländischen Bewährungshilfe (Reclassering Nederland), der niederländischen Bewährungshilfe für Suchtkranke (Stichting Verslavingsreclassering Ggz ) und dem Jugendhilfe- und Bewährungsdienst der Heilsarmee (Leger des Heils Jeugdbescherming & Reclassering), gemeinsam als 3RO bezeichnet.
In 28 Übersichten und Meta-Analysen wurden insgesamt 28 verschiedene wirksame Supervisions-/Behandlungsprogramme ausgewertet. Fünfzehn Programme beziehen sich auf Langzeitsupervision, d.h. einen Supervisionszeitraum von zwei Jahren oder mehr. Die Autor:innen der vorliegenden Studie, T. van den Broek, J.K. Kool und M.H. Nagtegaal haben die Programme in vier Untergruppen von Straftäter unterteilt, die unter das LTSA fallen: Programme für Straftäter im Allgemeinen, für Straftäter mit einer psychischen Störung, für Straftäter, die an einer Suchterkrankung leiden und für Straftäter, die Probleme in verschiedenen Lebensbereichen haben, z. B. in Bezug auf Wohnung, Einkommen oder Arbeit. Dreizehn der 28 Überwachungs-/Behandlungsprogramme, die sich als wirksam erwiesen haben, waren von kürzerer Dauer, d. h. weniger als zwei Jahre.
Weitere Informationen finden Sie hier (eine englische Zusammenfassung finden Sie im Beicht ab S. 166).