Die Elektronische Präsenzkontrolle (EPK) wird zurzeit nur in Hessen zur Haftvermeidung praktiziert. Die Maßnahme fußt dabei insbesondere auf sozialer Kontrolle in Form von Betreuung und pädagogischen Maßnahmen sowie Weisungen und Auflagen. Unter anderem sollen durch Wochenpläne feste Strukturen für einen geregelten Tagesablauf erlernt werden. Das Modellprojekt startete 2000. Im Mittelpunkt der Evaluation steht die Frage, ob sich ihr Einsatz auch bewährt hat. Unter anderem soll untersucht werden, inwieweit die Elektronische Präsenzkontrolle genutzt wird und ob dadurch die Haftanstalten entlastet werden, ob schädliche Inhaftierungsfolgen vermieden werden können und ob eine Resozialisierung erleichtert bzw. eine Entsozialisierung vermieden wird. Dabei sollen unterschiedliche Methoden verwendet werden, um aus einer breiten Datenlage schöpfen zu können.
Projektlaufzeit: 01.02.2023 – 31.01.2026
Zur Projektbeschreibung auf der Website der KrimZ: https://www.krimz.de/forschung/elektronische-praesenzkontrolle.html