Angebote zum ambulanten betreuten Wohnen nach §§ 67-69 SGB XII sowie nach § 113 SGB IX gibt es bundesweit. Mittels sozialpädagogischer Begleitung sollen die aus der Haft entlassenen Personen in einer selbstständigen Lebensführung bestärkt und unterstützt werden. Dabei sind die Betreuungsschwerpunkte, Lebenssituationen und Bedarfe der Personen sehr unterschiedlich – von gesundheitlich eingeschränkten über abhängigkeitskranke Menschen bis hin zu unterschiedlichen Altersgruppen. Dies stellt Einrichtungen und Träger von ambulant betreuten Wohneinrichtungen vor immer neue Herausforderungen. Am 10. und 11. Juni 2024 laden wir zu einem Fachgespräch nach Köln ein, um uns über unterschiedliche Ansätze und Konzepte bundesweit auszutauschen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Weitere Informationen zum Fachgespräch und zur Anmeldung finden Sie hier.