Internationales Projekt beleuchtet KI-Einsatz in Strafverfolgung und Strafverfahren

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In dem Projekt CrimAI („Criminal Proceedings and the Use of AI: Challenges for Common Criminal Procedure Principles and the Principles of the Rule of Law“) befassen sich internationale Forscher:innen seit zweieinhalb Jahren damit, inwiefern Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung und an den Gerichten ihrer Länder bereits eingesetzt wird, in welchem Maße KI helfen kann, Spuren auszuwerten, Straftäter:innen zu überführen, Straftaten vor Gericht nachzuweisen und zu verurteilen und welcher rechtlichen Standards es hierfür bedarf, wie also die neuen Technologien angepasst werden müssen, damit sie rechtmäßig zum Einsatz kommen können. Auch mögliche Fehlerquellen beim Einsatz von KI sind ein Thema, es soll ergründet und ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wo eine Anwendung im Alltag problematisch werden kann.

Beteiligt am Projekt CrimAI, sind Forscher:innen aus Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz und den USA. Von deutscher Seite aus leitet das Projekt Professor Dominik Brodowski von der Universität des Saarlandes, Spezialist für Europäisierung, Internationalisierung und Digitalisierung von Strafrecht und Strafverfahren. Weiteres Mitglied der Expertengruppe von der Universität des Saarlandes ist der Rechtsinformatiker Professor Christoph Sorge. Gefördert wird die Forschung durch den Luxembourg National Research Fund.

Das Foschungsprojekt geht auf der Grundlage von vergleichenden Perspektiven unterschiedlicher Rechtssysteme den Auswirkungen von KI auf Strafverfolgung und Strafverfahren auf den Grund. Danach haben KI-Methoden "das Potenzial, Strafverfolgung und Strafverfahren tiefgreifender zu revolutionieren als alle bisherigen Technologien zuvor, einschließlich der DNA-Analyse. Mit Massendaten und Erfahrung trainierte, „tief lernende“ neuronale Netze können Polizei und Justiz auf verschiedenste Weise unterstützen, Verbrechen aufzuklären, Straftäter zu ermitteln oder auch Verdächtige zu entlasten. Dadurch können Verfahren auch schneller über die Bühne gehen." 

Zugleich, so Prof. Brodowski, birgt dieser Bereich erhebliche Risiken für Menschenrechte, Grundrechte und Verfahrensrechte, der Einsatz von KI im Strafverfahren ist eine grenzüberschreitende Herausforderung für strafprozessuale Grundsätze und die Rechtsstaatlichkeit. Um rechtstaatlichen Ansprüchen genügen zu können braucht es klar definierte rechtliche Standards, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen maschinelle Lerntechnologien im Strafverfahren verwendet werden dürfen. Das neue EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz, das den KI-Einsatz in Europa regelt, der AI Act, erhebt strenge Anforderungen für solch „risikoreiche“ Anwendungen, denn die Grundproblematiken stellen sich in allen Ländern gleichermaßen, egal in welchem Rechtssystem.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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