Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zur Überarbeitung des Sanktionenrechts beschlossen. "Historisch" nennt Buschmann die vorgesehene Halbierung des Umrechnungsschlüssels bei der Ersatzfreiheitsstrafe. Künftig soll ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr einem, sondern zwei Tagessätzen entsprechen. Zur Begründung sagte Buschmann: „Seit vielen Jahren haben Fachleute kritisiert, dass der Gegenwert von sechs bis acht Stunden Erwerbsarbeit, die etwa einem Tagessatz Geldstrafe entsprechen, und 24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe nicht zusammenpassen.“ Neben sozialpolitischen Erwägungen geht es auch um die Senkung der bundesweiten Gesamtkosten für die Ersatzfreiheitsstrafe von 200 Million Euro pro Jahr um 30 bis 50 Million Euro.
Zudem ist vorgesehen, dass Verurteilte künftig von ihren Sozialarbeiter:innen auf die Möglichkeit hingewiesen werden können, die Geldstrafe in Ratenzahlungen zu tilgen oder durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten, um so die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Dafür soll eine zweckgebundene Übermittlung personenbezogener Daten an private Träger der Straffälligenhilfe erlaubt werden.
Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass bei der Strafzumessung gem. § 46 II Strafgesetzbuch (StGB) künftig weitere Gesichtspunkte berücksichtigt werden sollten, unter anderem "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung" gerichtete Beweggründe. Außerdem soll für Häftlinge in Entzugsanstalten die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung grundsätzlich erst nach zwei Dritteln der Strafzeit möglich sein, aktuell ist das schon zur Hälfte der Zeit möglich. Damit soll der Anreiz genommen werden, die eigene Drogensucht zu instrumentalisieren und die forensischen Kliniken sollen entlastet werden.
Mit der Frage, ob das „Fahren ohne gültigen Fahrschein“ in Zukunft keine Straftat mehr sein soll, will Justizminister Buschmann sich erst in 2023 befassen.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kuerzere-haft-nicht-bezahlte-geldstrafe-ersatzfreiheitstrafe/