Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) hat ihren 19. Forschungsbericht der Erhebungsreihe „Die Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen. Dauer und Gründe der Beendigung im Jahr 2022“ von Zilan Akgül und Axel Dessecker publiziert.
Ergebnisse: „In der seit 20 Jahren laufenden Erhebungsreihe der KrimZ zur Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe setzt das Berichtsjahr 2022 die Folge der Jahre fort, in denen vergleichsweise viele Vollzugsaufenthalte beendet und Gefangene aufgrund einer nachträglichen Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung entlassen wurden. Bei den Entlassenen handelt es sich häufig um Personen, die den Strafvollzug nach besonders langen Verbüßungszeiten in entsprechend höherem Lebensalter verlassen haben.
Von den 113 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2022 beendet wurde, wurden 82 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 15,7 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 15 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt. 14 Personen verstarben während der Strafverbüßung.“ (KrimZ, 2024).
Den vollständigen Forschungsbericht finden Sie hier.
Eine vollständige Übersicht über die jährliche Erhebung zur Lebenslangen Freiheitsstrafe finden Sie hier.