Der Europarat hat eine neue Empfehlung herausgegeben, welche die Förderung und den Schutz der psychischen Gesundheit sowie den Umgang mit psychischen Erkrankungen von Inhaftierten und Personen auf Bewährung unter Achtung ihrer Menschenwürde stärker in den Fokus rücken soll.
Darin enthaltene allgemeine Grundsätze heben hervor, dass bei der psychischen Gesundheitsfürsorge geschlechtsspezifische und kulturelle Faktoren berücksichtigt werden sollten, welche die Bedürfnisse von Strafgefangenen und Personen auf Bewährung bestimmen können. Zudem sollten Inhaftierte und Personen auf Bewährung Zugang zu einer psychischen Gesundheitsversorgung haben, deren Ergebnisse von gleicher Qualität sind wie die psychische Gesundheitsversorgung der Allgemeinbevölkerung und sie sollten in einer für sie verständlichen Form einschlägige Informationen darüber erhalten, wie sie Unterstützung für ihre psychische Gesundheit erhalten können. Ein Gefangener sollte niemals allein aus Gründen der psychischen Gesundheit in Einzelhaft genommen werden. Werden psychosoziale Dienste für Strafgefangene und Personen auf Bewährung von verschiedenen Behörden erbracht, so sollten diese Behörden eng zusammenarbeiten und gemeinsam die Verantwortung übernehmen.
Die Empfehlung betont zudem die Förderung einer gute psychischen Gesundheit durch ein unterstützendes, fürsorgliches Umfeld, durch ein Angebot an Informationen und Aufklärung über psychische Gesundheit, einen Zugang zu psychosozialen Diensten ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Haftanstalt oder der Unterstellung unter Bewährung, eine Anerkennung und, soweit möglich, die Berücksichtigung der sozialen Determinanten der psychischen Gesundheit, durch Zugang zu körperlichen Aktivitäten, kreativen Künsten und anderen Programmen, die das Wohlbefinden fördern und eine Bereitstellung entsprechender Möglichkeiten, eine Unterstützung von prosozialen und gemeinschaftlichen Kontakten und eine Unterstützung bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft.
Ein zentraler Punkt der Empfehlung ist auch die Rolle des Gefängnis- und Bewährungshilfepersonals. Behörden, die Personal beschäftigen, zu dessen Aufgaben die Förderung und der Schutz der psychischen Gesundheit und der Umgang mit psychischen Störungen von Strafgefangenen und Personen, die unter Bewährung stehen gehören, sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dieses Personal bei der Bewältigung von Stress im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen. Dazu gehört, dass die entsprechenden Personen in der Förderung und dem Schutz der psychischen Gesundheit und dem Umgang mit psychischen Störungen geschult werden sollen. Eine solche Schulung sollte sie in die Lage versetzen, wirksam mit Gefangenen und Personen auf Bewährung mit psychischen Störungen umzugehen, die Qualität der Betreuung zu verbessern und das Risiko negativer Folgen zu verringern. Eine solche Ausbildung sollte das Personal auch in die Lage versetzen, mit arbeitsbedingtem psychischem Stress umzugehen.
Schließlich regt die Empfehlung dazu an, dass zugängliche, anonymisierte und aggregierte Daten über die Prävalenz psychischer Störungen im Strafvollzug systematisch erhoben werden sollten, um eine wirksame Planung der Dienste zu ermöglichen und die Forschung zur Verbesserung der Versorgung zu erleichtern. Anonymisierte Daten über Selbstmord, Selbstmordversuche und Selbstverletzungen sollten, soweit zugänglich, routinemäßig erhoben und überwacht werden. Die Forschung sollte ausreichend finanziert und durchgeführt werden, um eine verbesserte Evidenzbasis für wirksame Interventionen zur Unterstützung von Inhaftierten und Personen auf Bewährung mit psychischen Störungen zu schaffen und auf die Umsetzung von Strategien und Praktiken zur psychischen Gesundheit im Strafvollzug hinzuarbeiten.
Mit dieser Empfehlung ruft der Europarat seine Mitgliedsstaaten dazu auf, die oft prekäre psychische Situation von Inhaftierten und Personen auf Bewährung nicht länger zu ignorieren und dringend notwendige Reformen im Strafvollzug umzusetzen.
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